Sanktionen auf Bargeld
Sanktionen auf Bargeld

Strafzinsen am Geldautomaten: IWF-Papier verrät, wie man Sanktionen auf Bargeld einführen will

Sanktionen und Strafzinsen auf Bargeld: Ein neues Strategiepapier des Internationalen Währungsfonds belegt, dass dies leider keine verrückte Verschwörungsfantasie ist. Es könnte womöglich sogar schon sehr bald zu spät sein, Geld vor Bankenzugriff in Sicherheit zu bringen!

Man muss das aktuelle Strategiepapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht einmal zwischen den Zeilen lesen können, um zu verstehen, welche Ungerechtigkeit hier den Sparern droht. Die Ideen zur Sanktion von Bargeld und zur praktischen Durchführung von Strafzinsen auf Sparvermögen sind sehr deutlich formuliert.

Strategie für Sanktionen auf Bargeld

Was besonders Anlass zur Sorge gibt: Der Text stammt nicht von einflusslosen No-Name-Ökonomen. Eine der beiden Autorinnen ist Katrin Assenmacher, die Leiterin der Strategieabteilung der Europäischen Zentralbank. In ihrem Strategiepapier unter dem Titel „Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money“ geht es im Kern um die brisante Frage, wie man Sparer in einer Wirtschaftskrise davon abhalten kann, Vermögen bei der Bank in bar abzuheben!

In der Krise bleibt die Banktür einfach zu

Schon allein diese „Aufgabenstellung“ sollte auf alle Sparer alarmierend wirken. Denn nicht zuletzt in Griechenland hat sich gezeigt, was in Krisenzeiten Bargeld und Sparvermögen auf der Bank wirklich wert sind: Nichts nämlich. In Griechenland standen die Bankkunden vor verschlossenen Türen. Und wenn die Türen zu bleiben, helfen selbst der „Notgroschen“ und ein Goldbarren im Bankschließfach nicht weiter.

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Wer sein Bargeld und Sparvermögen auf der Bank deponiert hat, sollte sich spätestens jetzt Gedanken über andere Lösungen machen. Denn wenn man das Strategiepapier des Währungsfonds richtig deutet, wird die Umsetzung der darin beschriebenen Ideen zur Sanktion von Bargeld und Sparvermögen im Ernstfall vermutlich sehr schnell und ohne große Ankündigung über die Bühne gehen. Ist ja auch klar: Denn wenn dem Normal-Sparer erst einmal bewusst wird, was auf ihn zukommt, würde er sein Geld im letzten Augenblick ja noch kurzfristig ohne Strafzinsen und Sanktionen vor dem Zugriff der Banken in Sicherheit bringen.

Einführung der Bargeld-Sanktionen

So kann die Einführung der Sanktionen auf Bargeld laut Währungsfonds-Papier in der Praxis aussehen:

1. Zugriffsmöglichkeit Geldautomat

Der Geldautomat ist das wichtigste Hilfsmittel bei Sanktionen auf Bargeld. Der Strafzins soll hier gleich direkt abgezogen und einbehalten werden. Das heißt, der Bankkunde hebt 1000 Euro ab, bekommt aber aufgrund der Bargeld-Sanktion beispielsweise nur 950 Euro ausbezahlt.

2. Strafzinsen auf Kontoguthaben

Ein negativer Zins auf das Kontoguthaben soll Sparer dazu anregen, ihr Geld auszugeben. Das ist wirtschaftspolitisch in der Eurozone aktuell sehr erwünscht.

3. Gleichzeitige Einführung der Sanktionen und Strafzinsen

Damit das Geld bargeldlos ausgegeben wird und die Sparer ihr Vermögen nicht abheben und beispielsweise in einem bankenunabhängigen Schließfach deponieren, sollen die Bargeld-Sanktionen und die Konto-Strafzinsen zeitgleich eingeführt werden.

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Nicht nur die niedrigen Leitzinsen machen Bargeld-Sanktionen und Strafzinsen für Banken interessant. Von der Möglichkeit, Bargeld mit Sanktionen zu belegen, träumen Ökonomen schon lange. Immer weniger Banken lassen deshalb die Bargeld-Auszahlung am Schalter zu. Es herrscht ein großer Wille, das Finanzsystems zu reformieren. Und praktisch alle Ideen, die in den letzten Jahren hierzu entwickelt wurden, zeigen: Das wird nicht ohne Sanktionen auf Bargeld ablaufen.

Strafzinsen von 3 Prozent zur Einführung?

Die Autorinnen des Strategiepapiers schlagen als Sanktion für Bargeld-Abhebungen einen Strafzins von drei Prozent vor. Dabei handelt es sich wohl um einen „Einführungspreis“. Denn auch Strafzinsen von 15 Prozent sind angedacht. Dann würden von 1000 Euro nur noch 850 Euro cash übrigbleiben. „Dieses System ist technisch möglich und verlangt auch keine drastischen Veränderungen in den Mandaten der Zentralbanken“, heißt es dazu im Arbeitspapier.

Das größte Problem bei der Einführung von Sanktionen und Strafzinsen für Bargeld sieht man im Strategiepapier übrigens nicht in der Ungerechtigkeit, die solche Sanktionen für Sparer bedeuten würden. Am meisten Kopfzerbrechen bereitet die „enorme kommunikative Herausforderung“, die mit der Einführung der Bargeld-Sanktionen verbunden wäre. Kurz: Die Bargeld-Gegner befürchten, die „positiven Aspekte“ der Bargeld-Sanktionen nur schwer vermitteln zu können.

Nun, zumindest in diesem Punkt kann man dem Papier wohl zustimmen.

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Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.