Gold ohne Mehrwertsteuer: Nur wenn 5 Kriterien erfüllt sind!

Für Gold fällt keine Mehrwertsteuer an – diese Stammtisch-Weisheit ist leider nur teilweise richtig. Wer sich die Mehrwertsteuer beim Goldkauf tatsächlich sparen will, muss darauf achten, dass sein Gold fünf Kriterien erfüllt. Und auch der Verkauf ist nicht in jedem Fall steuerfrei!

Gold kostet keine Mehrwertsteuer? Viele Edelmetall-Anbieter bemühen sich, diese Botschaft zu verbreiten. Doch so pauschal ist das nicht richtig. Für Gold kann durchaus Mehrwertsteuer fällig werden – dies ist vor allem Anlegern, die Gold in Form von Münzen kaufen, oft nicht bewusst.

Dabei ist Gold inzwischen für viele Sparer zum wichtigsten Anlagemittel geworden. Laut Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden in Deutschland allein im ersten Halbjahr 2020 Barren und Münzen mit einem Gesamtgewicht von knapp 84 Tonnen gekauft. Dies entspricht laut FAZ einem Plus von mehr als 100 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019. Der Run auf Gold spiegelt sich auch in der großen Nachfrage nach Schließfächern und Tresoren wider – denn das Gold muss natürlich irgendwo auch sicher gelagert werden.

Gold – mit oder ohne Mehrwertsteuer

Richtig ist, dass der Goldkauf seit 1993 in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit ist. Allerdings nur, wenn folgende fünf Kriterien erfüllt sind.

  • 1. Hoher Feingehalt

Goldbarren müssen einen Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen. Bei Goldmünzen darf der Goldgehalt nicht unter 900/1000 liegen.

  • 2. Gesetzliches Zahlungsmittel

Die Goldmünze muss aktuell (oder in der Vergangenheit) als gesetzliches Zahlungsmittel im Herkunftsland anerkannt (gewesen) sein.

  • 3. Junge Münzen

Wer die Mehrwertsteuer sparen will, muss in „junges“ Gold investieren. Für Goldmünzen, die vor dem 19. Jahrhundert geprägt wurden, fällt Mehrwertsteuer an!

  • 4. Sammlerwert-Obergrenze

Der Preis für die Goldmünze darf 80 Prozent des Gold-Marktwerts der Münze nicht überschreiten.

  • 5. Kein Goldschmuck

Wer die Mehrwertsteuer sparen will, muss auf Gold in Form von Schmuck verzichten – für Goldschmuck fällt generell Mehrwertsteuer an, egal wie hoch der Goldgehalt ist.

Vier wichtige Tipps für den Goldkauf haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Mehrwertsteuer bei Silber

Komplizierter als der Kauf von Gold ist der Kauf von Silber hinsichtlich der Mehrwertsteuer.  Wer Silber kauft, muss immer Mehrwertsteuer zahlen. Die Berechnung der Mehrwertsteuer ist allerdings sehr kompliziert und für Laien nicht leicht zu durchschauen. Regulär beträgt die Mehrwertsteuer auf Silber 19 Prozent. Wird das Edelmetall aus dem Ausland eingeführt, fällt allerdings nur eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent an. Und kaufen Sie eingeführtes Silber von einem Händler ab, fällt eine Differenzbesteuerung an: Die 19 Prozent Mehrwertsteuer muss dann nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis aufgeschlagen werden, sondern nur auf den Differenzbetrag zwischen Einkaufspreis und Bruttoverkaufspreis.

Gold und die Einkommenssteuer

Nicht nur die Frage nach der Mehrwertsteuer ist für Goldkäufer interessant. Auch hinsichtlich der Einkommenssteuer gibt es mitunter Unklarheiten. Hier ist die Sachlage einfacher: Da mit physischem Gold keine Zinsen oder Dividenden erzielt werden, muss auch keine Einkommenssteuer bezahlt werden.

Wenn Sie Ihr Gold verkaufen, müssen Sie allerdings die Jahresfrist beachten! Erst wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf des Goldes mindestens ein Jahr vergangen ist, ist der Gewinn aus dem Verkauf des Goldes steuerfrei. Allerdings gibt es auch bei Verkäufen innerhalb der Jahresfrist zumindest eine Freigrenze, die derzeit bei 600 Euro liegt.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Gold und Mehrwertsteuer? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.



Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.